Steuern, Gebühren und Einnahmen der Gemeinde Schiltberg
Hausmüllgebühren
Preise monatlich / jährlich
- 60 Liter 10,05 € / 120,60 €
- 60 Liter mit Biotonne 11,85 € / 142,20 €
- 80 Liter 13,40 € / 160,80 €
- 80 Liter mit Biotonne 15,80 € / 189,60 €
- 120 Liter 20,10 € / 241,20 €
- 120 Liter mit Biotonne 23,70 € / 284,40 €
- Müllsack 8,- €
- Windelsack 2,50 €
Kanalgebühren pro cbm
- Schiltberg und Ortsteile (ohne Kemnat und Bergen) 1,95 €
- Kemnat und Bergen 0,80 €
- Abrechnung Anfang des Jahres, VZ zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
Wassergebühren
- Abrechnung durch Zweckverband Weilachgruppe, für Rapperzell durch ZV Magnusgruppe
Grabgebühren für alle Friedhöfe im Gemeindegebiet Schiltberg
- einstelliges Wahlgrab (Einzelgrab) 800,- €
- zweistelliges Wahlgrab (Familiengrab) 1200,- €
- Urnengrab 400,- €
- Leichenhausgebühren 25,- €
- Grabherstellung bei einstelligem Wahlgrab 200,- €
- Grabherstellung bei zweistelligem Wahlgrab 250,- €
- Grabherstellung Urnengrab 100,- €
- je Leichenträger 37,50 €
- Nutzungsdauer: 20 Jahre
Steuern Hebesatz
- Grundsteuer A, fällig 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. 350 v.H.
- Grundsteuer B, fällig 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. 350 v.H.
- Gewerbesteuer, fällig 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. 350 v.H.
Hundesteuer
- 20,- € für jeden Hund
- 200,- € für Kampfhunde
- Der erhöhte Steuersatz entfällt, wenn ein Sachverständigen-Gutachten vorgelegt wird, welches die Eigenschaft als Kampfhund widerlegt.
Die Hundesteuer hat schon ein lange Tradition. Sie dient zunächst, wie alle anderen
Steuerarten auch, zur Finanzierung der Ausgaben, die eine Kommune zu tätigen hat.
Daneben ist die Hundesteuer aber auch ein ordnungspolitisches Instrument, um die Zahl
der gehaltenen Hunde zu begrenzen.
Wer einen über vier Monate alten der Gemeinde noch nicht gemeldeten Hund hält, muss
ihn unverzüglich der Gemeinde melden.
Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Gemeinde eine
Hundemarke aus.
Die Hundesteuer ist eine Jahresaufwandsteuer und entfällt nur, wenn ihr Hund sich
in unserer Gemeinde weniger als drei aufeinanderfolgende Kalendermonate aufgehalten
hat.
