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VG Kühbach - Markt Kühbach - Gemeinde Schiltberg  |  E-Mail: info@vg-kuehbach.de  |  Online: http://www.vg-kuehbach.de

Steuern, Gebühren und Einnahmen der Gemeinde Schiltberg

Hausmüllgebühren

 

Preise monatlich / jährlich

 

  • 60 Liter  10,05 € / 120,60 €
  • 60 Liter mit Biotonne  11,85 € / 142,20 €

  • 80 Liter  13,40 € / 160,80 €
  • 80 Liter mit Biotonne  15,80 € / 189,60 €

  • 120 Liter  20,10 € / 241,20 €
  • 120 Liter mit Biotonne  23,70 € / 284,40 €

  • Müllsack  8,- €
  • Windelsack  2,50 €

 

Kanalgebühren pro cbm

 

  • Schiltberg und Ortsteile (ohne Kemnat und Bergen)  1,95 €
  • Kemnat und Bergen  0,80 €
  • Abrechnung Anfang des Jahres, VZ zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.

 

 

Wassergebühren

 

  • Abrechnung durch Zweckverband Weilachgruppe, für Rapperzell durch ZV Magnusgruppe

 

Grabgebühren für alle Friedhöfe im Gemeindegebiet Schiltberg

 

  • einstelliges Wahlgrab (Einzelgrab)  800,- €
  • zweistelliges Wahlgrab (Familiengrab)  1200,- €
  • Urnengrab  400,- €
  • Leichenhausgebühren  25,- €
  • Grabherstellung bei einstelligem Wahlgrab  200,- €
  • Grabherstellung bei zweistelligem Wahlgrab  250,- €
  • Grabherstellung Urnengrab  100,- €
  • je Leichenträger  37,50 €
  • Nutzungsdauer: 20 Jahre 

 

Steuern Hebesatz

 

  • Grundsteuer A, fällig 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.  350 v.H.
  • Grundsteuer B, fällig 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.  350 v.H.
  • Gewerbesteuer, fällig 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. 350 v.H.


Hundesteuer

 

  • 20,- € für jeden Hund
  • 200,- € für Kampfhunde
  • Der erhöhte Steuersatz entfällt, wenn ein Sachverständigen-Gutachten vorgelegt wird, welches die Eigenschaft als Kampfhund widerlegt.

 

Die Hundesteuer hat schon ein lange Tradition. Sie dient zunächst, wie alle anderen

Steuerarten auch, zur Finanzierung der Ausgaben, die eine Kommune zu tätigen hat.

Daneben ist die Hundesteuer aber auch ein ordnungspolitisches Instrument, um die Zahl

der gehaltenen Hunde zu begrenzen.

 

Wer einen über vier Monate alten der Gemeinde noch nicht gemeldeten Hund hält, muss

ihn unverzüglich der Gemeinde melden.

Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Gemeinde eine

Hundemarke aus.

 

Die Hundesteuer ist eine Jahresaufwandsteuer und entfällt nur, wenn ihr Hund sich

in unserer Gemeinde weniger als drei aufeinanderfolgende Kalendermonate aufgehalten

hat.

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